Sonntag, 25. Oktober 2009

8 Kritikpunkte zur Schweinegrippe-Impfung

Interessengemeinschaft
EFI – Eltern für Impfaufklärung
www.efi-online.de
Angelika Kögel-Schauz
Heideweg 7
86316 Dickelsmoor
30.09.2009
Schweinegrippe-Impfung – 8 Kritikpunkte

1.
Die sog. Schweinegrippe ist eine harmlose Erkrankung. Menschen, die schwerer krank wurden oder gar gestorben sind ,hatten in der Regel eine oder mehrere Risikofaktoren (starkes Übergewicht und Raucher). Eine Schwangerschaft hat sich nach unseren Recherchen nicht als Risikofaktor erwiesen, da die Datenlage zu dünn ist. Die Panikmache ist übertrieben und unverantwortlich. Da fast alle Schweinegrippe-Kranken mit Tamiflu behandelt wurden und Tamiflu schwere Nebenwirkungen (z.B. Lungenentzündung) haben kann, ist eine Unterscheidung zwischen Medikamenten-Nebenwirkungen und Schweinegrippe- Symptomen auch bei Todesfällen kaum möglich.

2.
Die Anzahl der Neuerkrankungen geht seit Anfang August in Deutschland, wie auch in anderen Ländern weltweit, stark zurück. Dieser Umstand wird durch die nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden verschleiert, weil statt den wöchentlichen Fallzahlen nur die Summen veröffentlicht werden. Es ist zu vermuten, dass die meisten Menschen mittlerweile Kontakt mit der Schweinegrippe hatten und immun sind. Schon aus diesem Grund wären die geplanten Massenimpfungen überflüssig. Es ist zu vermuten, dass eine zweite Pandemiewelle künstlich konstruiert werden soll, da ab sofort alle Erkältungskrankheiten, die in der nasskalten Jahreszeit automatisch mehr werden, gemeinsam mit der Schweinegrippe erfasst werden.

3.
Um bei diesem harmlosen Verlauf der Schweinegrippe überhaupt eine Pandemie ausrufen zu können, musste die WHO erst die Definitionen für die Warnstufen ändern. Seit Mai 2009 spielt die Gefährlichkeit einer Infektionskrankheit überhaupt keine Rolle mehr, ob eine Pandemie ausgerufen werden kann. Schon beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten in mehr als 2 Ländern liegt gemäß diesen Definitionen eine Pandemie vor. Die neuen Stufen seien vielmehr eine Art Arbeitsanweisung für die Behörden und Hersteller, ab wann Impfstoffe und Medikamente hergestellt werden.

4.
Die antiviralen Medikamente (z.B. Tamiflu) haben schwere Nebenwirkungen, von der Lungenentzündung bis hin zu schweren psychischen Störungen und Selbstmord. Die massenhafte Verabreichung vor allem an Kinder und Schwangere ist unverantwortlich, zumal der Nutzen umstritten und fraglich ist.

5. Der in Deutschland bestellte Pandemieimpfstoff Pandemrix ist völlig unzureichend getestet. Die Studienteilnehmer entsprechen nicht den Bevölkerungsgruppen, die später bevorzugt geimpft werden sollen. Die Nebenwirkungen werden nicht oder nicht sauber erfasst. Die Nutzen-Risiko-Bewertung soll erst am Ende oder nach den Massenimpfungen stattfinden. Es handelt sich hier um einen Großversuch an der Bevölkerung. Zumal vor allem Schwangere, Kinder und Kranke geimpfte werden sollen und die Schweinegrippe bisher so harmlos verläuft, ist dies absolut unverständlich und unverantwortlich.

6.
Im Pandemieimpfstoff wird erstmals ein neuartiger Zusatzstoff (Emulsion mit Nanopartikeln) verwendet, zu dem es keinerlei Erfahrung gibt. Die USA verwenden aus diesem Grund Impfstoffe ohne diesen Zusatzstoff. Dieser Zusatzstoff regt den Teil des Immunsystems an, der z.B. bei Schwangeren von Natur aus heruntergefahren ist, um Abstoßungsreaktionen gegen das Ungeborenen zu vermeiden. Bei Massenimpfungen von Schwangeren sind viele Fehlgeburten zu erwarten. Da Schwangere in den Studien ausgeschlossen waren, liegen hier keinerlei Erfahrungen über die Gefährlichkeit für Mutter und Kind vor. Zudem ist in den Pandemieimpfstoffen Quecksilber als Konservierungsmittel enthalten, da die Impfstoffe in Mehrdosenbehältern ausgeliefert werden. In der Fachliteratur sind schwerste Nebenwirkungen in den Zellen des Immunsystems durch die verwendeten neuartigen Zusatzstoffe beschrieben. Bei einer Massenimpfung von Kindern, Kranken und Schwangeren muss mit einer drastischen Zunahme von schweren Nebenwirkungen bei den Masseimpfungen gerechnet werden. Laut Produktinformation sollten die Impfstoffe nur dann verimpft werden, wenn der Impfarzt die Möglichkeit für lebenserhaltende Maßnahmen hat. Der Impfstoff darf laut Hinweis in der Produktinformation weder in den Hausmüll noch in das Abwasser gegeben werden (Regelung wie Sondermüll).

7.
Bei jeder Impfung muss der Impfarzt so ausführlich aufklären, dass der Impfling mündig einwilligen kann. Sonst begeht der Impfarzt eine Körperverletzung. Bei den Pandemieimpfungen kann der Impfarzt nicht über die Nebenwirkungen aufklären, weil diese nicht bekannt sind.

8.
Die Hersteller sparen sich mit den Eilzulassungen eine Menge Zeit, Geld und Ärger, da sie weder die Wirksamkeit noch die Sicherheit der Impfstoffe nachweisen müssen. Sie sind durch geheime Verträge mit den Gesundheitsbehörden von der Haftung freigestellt. Die Einflussnahme der Pharmaindustrie auf die Politiker und Behörden ist in letzter Zeit immer häufiger Thema in den Medien.



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